Mietbedingungen

1. Belegung
Bitte beachten Sie die maximalen Belegungszahlen für die einzelnen Wohnungen.
 
2. Hausordnung
Bitte halten sie sich an die allgemeinen Gepflogenheiten in Miethäusern. Ruhestörender Lärm ist unbedingt zu vermeiden.

3. Gastaufnahmevertrag
Ein Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Wohnung bestellt und zugesagt ist. Der Mieter ist verpflichtet, eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Mietpreises innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung zu leisten (gilt nicht bei Buchungen über Agenturen oder Reisebüros). Der (Rest-) Mietpreis muss im Voraus und spätestens bei Schlüsselübergabe in bar bezahlt werden.  Sollten die Zahlungsbedingungen in der Buchungsbestätigung abweichen, sind diese bindend. Vermieter und Mieter verpflichten sich zur Erfüllung des Vertrages.


Die Schlüsselübergabe erfolgt im Restaurant "R23" in der Rankestrasse 23 in 10789 Berlin. Die Schlüssel erhalten Sie am Anreisetag von 14 Uhr bis 23 Uhr im R23. Danach bis 2 Uhr morgens im direkt daneben gelegenen Café King.  Am Abreisetag muss die Wohnung bis 11 Uhr geräumt sein. Der Mieter lässt die Schlüssel in der Wohnung und zieht die Tür zu. Andere Zeiten nach Absprache.

 

Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen für den gebuchten und zugesagten Zeitraum folgenden Preis an den Vermieter zu entrichten:
  • bei Stornierung bis 2 Monate vor Mietbeginn 25 % des vereinbarten Mietpreises
  • bei Stornierung bis 14 Tage vor Mietbeginn 50 % des vereinbarten Mietpreises
  • bei späterer Stornierung 100% des vereinbarten Mietpreises
  • nach Mietbeginn bei früherer Abreise verfällt die geleistete Zahlung für die gebuchte Zeit
  • bei mehr als 2 Monaten Vertragsdauer besteht Zahlungspflicht für die gesamte vereinbarte Mietdauer

Der Gast wird insofern von der vorstehenden Verpflichtung frei, soweit er nachweist, dass dem Vermieter ein geringerer Schaden entstanden ist.

Der Gast haftet für selbst verursachte Schäden an der Wohnung während seiner Nutzung in voller Höhe. Für kurzfristigen Ausfall von Einrichtungsgegenständen, öffentlicher Versorgung, Fahrstuhl usw. kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden, eine Preisminderung ist ausgeschlossen. Das Gleiche gilt für höhere Gewalt.

Bei Beendigung der Mietzeit muss das Geschirr abgewaschen sein. Bei Nichtbeachtung müssen wir Ihnen 15 € in Rechnung stellen.

 
Bei Verlust des Wohnungsschlüssels haftet der Mieter mit 100 Euro, da der Zylinder komplett ausgetauscht werden muss.
 
Eine Änderung der Ausstattung der Wohnung bleibt dem Vermieter vorbehalten.

Der Vermieter ist berechtigt, die Wohnung im Notfall oder nach Absprache zu betreten. Für Wertgegenstände haftet der Vermieter nicht.

 

4. Tiere

Haustiere sind leider nach vielen Zwischenfällen nicht mehr erlaubt. Ausnahmeregelungen nach Absprache.

Der Gerichtsstand ist Berlin.

 

 
Sollten einige Passagen unrichtig oder unwirksam formuliert sein, soll im Streitfall eine dem Sinn nach geltende Auslegung erfolgen.
 
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